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Alkoholfreies Bier garantiert Verbrauchersicherheit

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist verantwortlich für die Internetplattform www.lebensmittelklarheit.de, auf der sich seit 1 ½ Jahren Hersteller alkoholfreien Bieres dem Vorwurf der „Verbrauchertäuschung“ ausgesetzt sehen. Deren Alkoholfreies Bier weist einen Restalkoholgehalt von bis zu 0,5 %Vol. auf, was gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen allerdings auch zulässig ist. Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisiert die Bezeichnung „Alkoholfreies Bier“ und spricht von „Etikettenschwindel.“ Die Familienbrauerei Ketterer, die selbst seit einem halben Jahr ein Alkoholfreies Weizenbier braut, tritt solchen Vorwürfen entgegen.

Es stimmt, dass die meisten alkoholfreien Biere Spuren von Alkohol enthalten. Diese haben jedoch keinerlei physiologische Auswirkungen auf den Körper. Dies wird u. a. durch eine wissenschaftliche Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Freiburg aus dem Jahr 2010 bestätigt. Alkoholfreie Biere stehen außerdem im Einklang mit den verbraucherschützenden Vorschriften des Lebensmittelrechts, wenn Sie einen Alkoholgehalt im Spurenbereich von bis zu 0,5 Volumenprozent haben. Ketterer Weizen alkoholfrei enthält nur ca. 0,4 Volumenprozent Alkohol.

Entscheidend ist nicht die rein naturwissenschaftliche Betrachtung, ob überhaupt kein Alkohol vorhanden ist, sondern die nicht vorhandene alkoholische Wirkung. Denn ansonsten müsste z. B. Traubensaft, der nach einer europäischen Verordnung bis zu 1% Volumenprozent Alkohol enthalten darf, einen Hinweis darauf enthalten.

„Wir finden es bedauerlich, dass Verbraucherschutz-Organisationen mitunter eher zur Verbraucherverwirrung beitragen.“ kritisiert Geschäftsführer Philipp Ketterer die entsprechenden Veröffentlichungen. „Alkohol ist ein Naturprodukt und in Spuren in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln enthalten.“ so Ketterer. Hier einige Beispiele:

Mischbrot 2-7g/kg
Kefir 6g/l  
Sauerkraut 2-8g/kg  
Reife Bananen 6g/kg  
Apfelsaft 2g/l  
Alkoholfreies Bier max. 4g/l (entspr. 0,5 % vol.)

Mediziner und Ernährungsphysiologen bestätigen, dass geringe Spuren von Alkohol keine physiologische Wirkung im Körper haben. Die Verkehrsbezeichnung „Alkoholfreies Bier“ entspricht der Verkehrsauffassung, die auch von der Lebensmittelüberwachung und den Gerichten anerkannt ist. Durch den Genuss von Alkoholfreiem Bier erfolgt weder eine Beeinträchtigung der Blutalkoholkonzentration noch eine Beeinflussung des Reaktionsvermögens, weshalb z. B. Autofahrer bedenkenlos Alkoholfreies Bier konsumieren können – gut zu wissen, auch besonders zu den bevorstehenden närrischen Tagen.