
Hopfen, Malz, Hefe, Wasser: Was für den bayerischen Herzog gut genug war, ist für Ketterer recht und billig. Und so brauen wir nach wie vor nach dem deutschen Reinheitsgebot, erlassen von Wilhelm IV. „dem Standhaften“ am 23. April 1516. Nach diesem ältesten noch gültigen Lebensmittelgesetz der Welt dürfen zur Bereitung von Bier ausschließlich die oben genannten Zutaten verwendet werden. Keine Auskunft allerdings gibt das Reinheitsgebot darüber, von welcher Qualität diese sein sollen. Deshalb nehmen wir bei Ketterer einfach - die besten.

